Fassung der Corona-Verordnung des Landes vom 9. Februar

Mit der neuen Fassung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die ab dem 09. Februar gültig ist, entfällt die vorgesehene 3G-Regel für den Besuch von Gottesdiensten. Des Weiteren ist eine Registrierung der Besucher nicht mehr nötig. Wir bitten Sie, in der Kirche weiterhin auf den Mindestabstand von 1,5 m zwischen zwei Haushalten zu achten und die FFP2-Maskenpflicht zu berücksichtigen.